Nachträgliche Kürzung der Riester-Rente unwirksam (finanzwelt)

„Dass Versicherungen die Leistungen aus der Riester-Rente kürzen wollen, ist leider kein Einzelfall. Das Urteil des LG Köln zeigt aber, dass Riester-Sparer gute Chancen haben, sich gegen dieses Vorgehen zu wehren“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte.

In dem zu Grunde liegenden Fall hatte der Versicherungsnehmer eine fondsgebundene Riester-Rente abgeschlossen. Dabei hatte sich die Zurich-Lebensversicherung eine Kürzung der vereinbarten Rentenzahlungen in den Vertragsbedingungen vorbehalten. 

Foto: succo

 

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