Wann die gesetzliche Witwen- und Witwerrente gekürzt wird (Versicherungsmagazin)

Rund jedem zweiten Bezieher einer gesetzlichen Witwen- oder Witwerrente wird die Rente ganz oder teilweise gekürzt. Denn überschreitet das Einkommen eines Hinterbliebenen, das er zusätzlich zur gesetzlichen Witwen-, Witwer- oder Erziehungsrente verdient, einen bestimmten Freibetrag, kann es durch eine Einkommensanrechnung zu einer Rentenkürzung kommen.

Foto: Ibrahim Catal 

 

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