Wann die gesetzliche Witwen- und Witwerrente gekürzt wird (Versicherungsmagazin)
Rund jedem zweiten Bezieher einer gesetzlichen Witwen- oder Witwerrente wird die Rente ganz oder teilweise gekürzt. Denn überschreitet das Einkommen eines Hinterbliebenen, das er zusätzlich zur gesetzlichen Witwen-, Witwer- oder Erziehungsrente verdient, einen bestimmten Freibetrag, kann es durch eine Einkommensanrechnung zu einer Rentenkürzung kommen.
Foto: Ibrahim Catal
Rund jedem zweiten Bezieher einer gesetzlichen Witwen- oder Witwerrente wird die Rente ganz oder teilweise gekürzt. Denn überschreitet das Einkommen eines Hinterbliebenen, das er zusätzlich zur gesetzlichen Witwen-, Witwer- oder Erziehungsrente verdient, einen bestimmten Freibetrag, kann es durch eine Einkommensanrechnung zu einer Rentenkürzung kommen.
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