BU-Versicherer muss nicht zahlen, wenn Kunde bei Gesundheitsfragen mogelt von Lorenz Klein (Pefferminzia)

Was ist geschehen?

2011 schließt ein Vater für seine damals 15-jährige Tochter eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ab. Bei der Frage nach Vorerkrankungen im Versicherungsformular verheimlicht der Vater einen wichtigen Punkt: Obwohl die Tochter bereits seit zwei Jahren an einer Psycho- und Verhaltenstherapie teilnimmt, die unter anderem dazu dient, Entwicklungs- und Essstörungen bei seiner Tochter entgegenzuwirken, verneint er eine diesbezügliche Frage

Foto: Free-Photos

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