Wer zahlt bei möglichen Impfschäden? (Tagesschau)

Wenn von den Ärzten und im Beipackzettel des Herstellers richtig über die jetzt bekannten Risiken aufgeklärt wird, und der Patient auf dieser Basis seine Einwilligung erklärt, fallen viele Ansprüche der Geimpften wohl weg. Aber: Trotz Einwilligung bleiben die Geimpften nicht völlig schutzlos, denn sie können bei einem Impfschaden einen Versorgungsanspruch gegen den Staat haben.

Foto: DoroT Schenk 

 

zum weiterlesen