Vom Hund verletzt: Haften Eltern für Schäden am eigenen Kind? (procontra-online)
Stand 2019 lebten in deutschen Haushalten rund 9,4 Millionen Hunde. Nicht selten würden diese durch Kratzen, Beißen, Springen und abruptes Ziehen an der Leine ihren Halter oder dessen Familienangehörige verletzen. Mit diesen Informationen leitet der Bundesgerichtshof (BGH) sein Urteil vom 15.12.2020 ein (Az.: VI ZR 224/20), das die Frage beantwortet, ob die in § 833 I BGB verankerte Gefährdungshaftung den Tierhalter wirklich bei jedem erdenklichen Schaden haftbar macht.
Foto: Emmanouel
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Stand 2019 lebten in deutschen Haushalten rund 9,4 Millionen Hunde. Nicht selten würden diese durch Kratzen, Beißen, Springen und abruptes Ziehen an der Leine ihren Halter oder dessen Familienangehörige verletzen. Mit diesen Informationen leitet der Bundesgerichtshof (BGH) sein Urteil vom 15.12.2020 ein (Az.: VI ZR 224/20), das die Frage beantwortet, ob die in § 833 I BGB verankerte Gefährdungshaftung den Tierhalter wirklich bei jedem erdenklichen Schaden haftbar macht.
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