Bundessozialgericht: Urteil zeigt erneut Lücken der gesetzlichen Unfallversicherung von Mirko Wenig (Versicherungsbote)
Ein Mann war noch vor Ende der Schicht mit seinem PKW aufgebrochen und bei einem Unfall verstorben. Die Witwe und das hinterbliebene Kind erhalten jedoch keinerlei Hinterbliebenenleistungen, weil sich die Unfallversicherung querstellte: zu Recht, wie nun das Bundessozialgericht in Kassel bestätigt hat (Urteil vom 6. Oktober 2020, Az: B 2 U9/19R).
Foto: Monfocus
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Ein Mann war noch vor Ende der Schicht mit seinem PKW aufgebrochen und bei einem Unfall verstorben. Die Witwe und das hinterbliebene Kind erhalten jedoch keinerlei Hinterbliebenenleistungen, weil sich die Unfallversicherung querstellte: zu Recht, wie nun das Bundessozialgericht in Kassel bestätigt hat (Urteil vom 6. Oktober 2020, Az: B 2 U9/19R).
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