Gewerbe anmelden - so geht´s ein Beitrag von Manila Klafack Pefferminzia

Die junge Friseurmeisterin will sich selbstständig machen und ihren eigenen Salon eröffnen. Eine entscheidende, von der Handwerkskammer geforderte Voraussetzung hat sie mit dem Ablegen ihrer Meisterprüfung bereits erfüllt. Die Immobilie ist ebenfalls gefunden. Nun muss sie ihr Gewerbe noch. Das schreibt die Gewerbeordnung vor, konkret der Paragraf 14 „Anzeigepflicht; Verordnungsermächtigung“.

Foto: Engin Akyurt

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