Elternunterhalt: Wer muss wie viel bezahlen? (Verbraucherzentrale)

Seit Anfang 2020 ist der sogenannte Elternunterhalt großzügiger und klarer geregelt. Laut Angehörigen-Entlastungsgesetz können die Kinder nur noch zur Kasse gebeten werden, wenn ihr jeweiliges Jahreseinkommen 100.000 Euro übersteigt.

Bei der Berechnung beim Elternunterhalt ist nur das Einkommen der Kinder, nicht das Vermögen entscheidend.

Immobilien, Sparguthaben und andere Vermögenswerte spielen also überhaupt keine Rolle, solange das laufende Einkommen unterhalb der magischen 100.000-Euro-Grenze liegt. 

Die Neuregelung bedeutet allerdings nicht, dass das Amt jetzt überhaupt nichts mehr prüft. Hat die Behörde hinreichende Anhaltspunkte, dass das Einkommen der Kinder möglicherweise höher als 100.000 Euro liegen könnte, wird dadurch eine Einkommensprüfung angestoßen.

Foto: Carola68 

 

Artikel der Verbraucherzentrale:  

 

Artikel "aktiv-online.de":