Betriebsschließungsversicherung: Müssen die Versicherungen zahlen?

Mit der Corona-Krise gerieten insbesondere unzählige Hotels und Restaurant aber auch Kitabetreiber, Handwerker, Ladenbetreiber und viele andere Gewerbebetriebe in existentielle finanzielle Not. Viele hatten für diesen Fall mit einer Betriebsschließungsversicherung vorgesorgt. Viele Versicherer lehnten die Übernahme der Versicherungsleistung ab, unterbreiteten Zahlungsangebote, die in vielen Fällen inakzeptabel waren oder drohten mit der Kündigung der Versicherungspolice. Wirth-Rechtsanwälte bearbeitet inzwischen eine Vielzahl dieser Fälle.

Ein wesentlicher Aspekt bei diesem Thema ist der sogenannte bayerische „Kompromiss“, der zwischen dem bayerischen Wirtschaftsministerium, mehreren Versicherern sowie der DEHOGA (Deutscher Hotel- und Gaststättenverband) Bayern und der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. im Streit um die Versicherungsleistungen für die von Corona betroffenen Hotels und Gaststätten gefunden wurde.

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Foto Peter H